Verwaltungsgemeinschaft PastettenGemeinde PastettenGemeinde Buch am Buchrain
Joomla Templates
 
Startseite
Rathaus
Sprechstunden der Bürgermeister
Satzungen und Verordnungen
Formulare
Mitteilungsblatt
Abfallwirtschaft
Interessante Links
Kontakt
Impressum
 
Willkommen auf der Startseite
Werbung im Mitteilungsblatt der VG Pastetten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 04. April 2011 um 14:17
Folgende Regelungen gelten nun:
Das Mitteilungsblatt erscheint 12mal im Jahr, es startet mit der Februar-Ausgabe und endet mit der Weihnachtsausgabe.
Für ganzjährliche Werbung wird lediglich für zehn Anzeigen der Preis berechnet, zweimal erscheint diese gratis. Für halbjährliche Werbung werden fünf Monate berechnet und einmal kostenlos veröffentlicht.
Alle laufenden Jahresverträge bekommen im Anschluss drei kostenfreie Anzeigen.
 
Die Kosten belaufen sich wie folgt:
ganze Seite (DIN A 4)      100,00 Euro/Monat
halbe Seite (DIN A 5)       50,00 Euro/Monat
viertel Seite (DIN A 6)      35,00 Euro/Monat
Visitenkartengröße             20,00 Euro/Monat
 
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gaigl oder Frau Hiebinger, Tel. 08124/4443-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .
Wir würden uns freuen, neue Werbepartner begrüßen zu dürfen.

Formular zur Veröffentlichung einer Werbeanzeige
 
Über Anregungen, Vorschläge, ein Feedback bezüglich der Gestaltung des Mitteilungsblattes sind wir jederzeit dankbar.
Aktualisiert ( Montag, 30. Mai 2011 um 10:43 )
 
Grund- und Gewerbesteuer I. Quartal PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 21. Januar 2011 um 09:23
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten weist darauf hin, dass am 15. Februar 2012 die vierteljährliche Vorauszahlung (I. Quartal) für die Grund- bzw. Gewerbesteuer 2012 fällig ist.
 
Die betroffenen Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft werden gebeten, entsprechend der erlassenen Steuerbescheide die erste Vierteljahresrate einzuzahlen.
Bei Bürgern, die ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.
Die Barzahler werden gebeten, die Beträge rechtzeitig auf ein Konto ihrer zuständigen Gemeinde zu überweisen oder bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft  bis 15. Februar 2012 einzuzahlen bzw. noch eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Werden die Steuern nicht rechtzeitig entrichtet, so muss vom rückständigen Betrag ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 % für jeden angefangenen Monat, vom Fälligkeitstage ab gerechnet, dem Säumigen berechnet werden. Außerdem wären die entsprechenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen.
Um Ihnen daher Unannehmlichkeiten und unnötige Kosten zu ersparen werden Sie gebeten, den genannten Zahlungstermin einzuhalten.
gez. C. Vogelfänger
Gemeinschaftsvorsitzende
Aktualisiert ( Dienstag, 17. Januar 2012 um 08:40 )
 
 
Verwaltungsgemeinschaft Pastetten - Vervielfältigung nur nach vorangehender schriftlicher Genehmigung.