Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2013/2014 findet am Mittwoch, den 17.04.2013 in den Räumen der Grundschule Pastetten statt. Die Einschreibezeiten sind von 14.30 Uhr bis 17 Uhr. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2013 sechs Jahre alt werden.

Ferner müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vergangenen Schuljahr (2012/ 2013) zurückgestellt wurden oder einen Antrag auf Verschiebung gestellt haben. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen, und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.

Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch von der Heimleitung angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Schulanmeldung ist Pflicht.

Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2007 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden und eingeschult werden sollen, benötigen ein schulpsychologisches Gutachten. Zur Einschreibung sind die Geburtsurkunde (Familienstammbuch), Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden und die Bestätigung des Gesundheitsamtes mitzubringen.

gez. K. Wittig, Rektorin

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