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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, 28. April 2010 um 08:05 |
Hiermit übermitteln wir Ihnen Informationen zu den Widerspruchsmöglichkeiten gegenüber der Firma Google.
Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland sicherzustellen, hat sich Google im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Aufsichtbehörden für den Datenschutz zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, die noch vor der Veröffentlichung des Bildmaterials umgesetzt werden sollen.
Die einzelnen Zusagen sind auf der Internetseite des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/googlestreetview-zusage.html veröffentlicht. Unter anderem ist vorgesehen, dass Google Gesichter und Kfz-Kennzeichen von sich aus, also auch ohne Widerspruch der Betroffenen, unkenntlich machen wird. Darüber hinaus haben Anwohner die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Häuser und Grundstücke zu widersprechen. Auch in diesem Fall sind die entsprechenden Bilder noch vor der Veröffentlichung in Street View unkenntlich zu machen.
Die Widersprüche können per E-Mail an
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oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg gerichtet werden. Zur weiteren Bearbeitung der Widersprüche teilt Google auf der Internetseite http://maps.google.de/help/maps/streetview/privacy.html seit kurzem mit, dass derzeit eine Online-Funktion entwickelt werde, mit deren Hilfe die unkenntlich zu machenden Anwesesen genau identifiziert werden können. Die Identifizierung des Widerspruchgegenstands allein anhand der Adresse des Betroffenen sei technisch nicht möglich. Google versichert, dass die Funktion rechtzeitig vor der Veröffentlichung des Bildmaterials aus Deutschland zur Verfügung stehen werde und Widersprüche auch schon vorher entgegengenommen würden. Sobald die Funktion zur genauen Identifizierung des Widerspruchsobjekts bereit steht, würden die Betroffenen eine Nachricht mit einer genauen Gebrauchsanleitung erhalten.
Weitere Informationen zum Thema Street View finden Sie auf der Internetseite des IT-Beauftragten der Staatsregierung unter http://www.cio.bayern.de/internet/cio/4/20158/index.htm. |